Was ist der Verwaltungsrat?
Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde ist für die Verwaltung des Haushalts und der Liegenschaften sowie für die diversen Finanz-, Bau- und Personalangelegenheiten der Pfarrei zuständig. Er besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden sowie aus zehn vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern. Die Sitzungen des Verwaltungsrats sind nicht öffentlich.