Der Verwaltungsrat ...
... verwaltet das Vermögen der Pfarrei und ist der sogenannte Rechtsträger der Kirchengemeinde.
1. Rechtliche Grundlagen:
- Gemäß dem Kirchenrecht muss in jeder Pfarrei ein Verwaltungsrat der Kirchengemeinden (VRK) bestehen, dessen Mitgliederzahl sich an der Größe der Pfarrei orientiert. Den Vorsitz hat i.d.R der Pfarrer.
- Der Pfarrgemeinderat wählt in einer geheimen Wahl den VRK für fünf Jahre. Die Legislaturperioden des Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat sind identisch - 2024 bis 2029.
- Der Stellvertreter des Vorsitzenden wird nach der Konstituierung des VRK aus den eigenen Reihen gewählt. Ronald Wassmann hat zurzeit diese Position inne.
- Die Sitzungen des Verwaltungsrats finden monatlich statt und sind nicht öffentlich. Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschluss gefasst.
2. Aufgaben und Struktur:
- Der VRK ist zuständig für die Verwaltung des Haushalts und der Liegenschaften sowie für die diversen Finanz-, Bau- und Personalangelegenheiten der Pfarrei. Er genehmigt den jährlichen Haushaltsplan, zudem ist er verantwortlich für Miet- und Pachtangelegenheiten und in seinen Zuständigkeitsbereich fällt außerdem die Verwaltung von Personal und Gebäuden. Bei Letzterem überwacht er die Instandhaltung der Güter, entscheidet über Investitionen und den Verkauf von Immobilien.
- Dieser Punkt wird in der jetzigen Wahlperiode eine Hauptaufgabe sein, denn die Umsetzung des zweiten Teils der Kirchlichen Immobilien Strategie (KIS) steht bevor. Weitere Infos zu KIS: Schmerzhafte Einschnitte für unsere Pfarrei
- Der VRK trägt eine besondere Verantwortung, die seelsorgerischen Fragen und Aufgaben mit den stets knappen Finanzen in Einklang zu bringen. In seinen Sitzungen stehen zwar die weltlichen Ressourcen im Vordergrund, die spirituellen wirken dennoch mit ein.
- Durch seine Arbeit ermöglicht er es, den vielen Gruppierungen, Gremien, Kreisen und Haupt- bzw. Ehrenamtlichen in der Kirchengemeinde, ihre Aufgaben zu erfüllen.
3. Zusammensetzung:
- Der VRK besteht aus dem Vorsitzenden Pfarrer Kirsten Brast und neun ehrenamtlichen Mitgliedern aus der Kirchengemeinde. Diese verfügen über Erfahrungen und Kenntnissen in den Bereichen Finanzen, Recht und Verwaltung.
4. Kontakt:
- Bitte richten Sie Ihre Anfragen per E-Mail an den stellvertretenden Vorsitzenden Ronald Wassmann.
Auch interessant...