Grundordnung in der Kirchengemeinde
11. März 2022
Uns, dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Martin Idsteiner Land, ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kirchengemeinde frei von Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder einer kirchlich nicht anerkannten Eheschließung ihren Dienst ausüben können. Wir haben deshalb schon seit der Pfarreigründung 2017 die entsprechenden Regularien der Grundordnung (Artikel 5. Abs. 2. c und d) im Bereich unserer Kirchengemeinde nicht angewandt.
In seiner Erklärung vom 18. Februar hat Herr Generalvikar Rösch die Aussetzung des entsprechenden Abschnitts der Grundordnung für das Bistum Limburg bekanntgegeben. Wir begrüßen diesen Schritt und sehen uns darin bestätigt, auf diesem Weg weiter zu gehen.
Verwaltungsratsvorsitzender Pfarrer Kirsten Brast für den Verwaltungsrat